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BGH, 09.06.2020 - 2 StR 111/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Ergänzung der Urteilsformel bzgl. Anrechnung der im Königreich Belgien erlittenen Untersuchungshaft im Maßstab 1:1 auf die verhängte Jugendstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 51 Abs. 4 S. 2
Ergänzung der Urteilsformel bzgl. Anrechnung der im Königreich Belgien erlittenen Untersuchungshaft im Maßstab 1:1 auf die verhängte Jugendstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.12.2019 - 104 Js 5/18
- BGH, 09.06.2020 - 2 StR 111/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.2012 - 2 StR 350/12
Absehen von der Entschädigung für erlittene Auslieferungshaft und …
Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 2 StR 111/20
Der Senat hat den Ausspruch über den Maßstab der Anrechnung für eine in dieser Sache im Königreich Belgien erlittene Freiheitsentziehung nachgeholt (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; § 354 Abs. 1 analog StPO), nachdem das Landgericht seine in den Urteilsgründen mitgeteilte Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab nicht in der Urteilsformel zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 350/12, juris Rn. 1). - BGH, 20.11.2019 - 2 StR 357/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Revisionsbegründungsfrist; …
Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 2 StR 111/20
Ein anderer Maßstab als 1:1 kommt ersichtlich nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2019 - 2 StR 357/19, juris Rn. 5).
- BGH, 17.12.2020 - 2 StR 441/20
Anrechnung einer in Spanien erlittenen Untersuchungshaft auf eine hier verhängte …
Der Senat hat den Ausspruch über den Maßstab der Anrechnung für eine in dieser Sache in Spanien erlittene Freiheitsentziehung nachgeholt (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; § 354 Abs. 1 analog StPO), nachdem das Landgericht seine in den Urteilsgründen mitgeteilte Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab nicht in der Urteilsformel zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 StR 111/20, juris Rn. 1).